In NRW erfolgt die Alarmierung und Koordinierung durch die

Landesleitstelle der Polizei NRW im

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), Duisburg.

 

Zur Prüfung einer einsatzrelevanten Lage bzw. zum Zwecke einer Alarmierung

wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle,

dem LZPD in Duisburg oder direkt an den Polizeinotruf - 110.

 
Hinweise
 
Wird eine Person seit kürzerer Zeit vermisst und könnte sich diese gegenwärtig in einer hilflosen Lage befinden? Droht also eine Gefahr für Leib (Gesundheit) oder Leben?
 
Zögern Sie in einem solchen Falle nicht und informieren Sie die Polizei. Dass eine Person erst 24 Stunden vermisst sein muss, bevor Suchmaßnahmen eingeleitet werden (können), ist nicht zutreffend (und wohl auf Filme der Marke "Hollywood" zurückzuführen).
 
Die meisten Vermissten tauchen glücklicherweise nach relativ kurzer Zeit wieder auf. Leider nicht alle.
 
Personen können aus vielerlei Gründen, z.B. in Folge eines Delikts, Suizids, Unfalls, Drogenmissbrauchs, Hypothermie bzw. Kältetod oder Dehydratation bzw. Exsikkose, nur noch leblos aufgefunden werden.
 
Je eher eine Alarmierung erfolgt, umso höher ist die Chance, dass noch eine nachverfolgbare Geruchsspur detektiert werden kann. Je Einsatzlage können Trails mit einem Spuralter bis zu ca. 36 Stunden gelaufen werden. Ältere Spurlagen versprechen hingegen meist keinen Erfolg.  Deshalb spielt Zeit eine so wesentliche Rolle im Mantrailing.
 
Darüber hinaus ist es von besonderer Bedeutung zu wissen, wo sich die vermisste Person tatsächlich zuletzt aufgehalten hat (Sichtungspunkt / Abgangsort).
 
Kann man dann noch einen der vermissten Person zuzurechnenden Geruchsgegenstand zuordnen und diesen als Geruchsartikel (GA) zum Anriechen verwenden, kann das taktische Einsatzmittel "Mantrailer" eingesetzt werden.
 

 

Die Mantrailer der Rettungshundestaffel Spurfinder NRW-West e.V.

stehen für polizei-behördlich angeforderte Einsätze

im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr zur Verfügung.

 

 

PRESSE-/MEDIEN-HINWEIS

Aufgrund der einschlägigen Datenschutzgesetze, der Pietät sowie zum Schutze der involvierten Personen bzw. aller Beteiligten, erfolgen keine näheren Auskünfte über personenbezogene oder schützenswerte Daten. Es wird auf die öffentlich zugänglichen Medienberichte, Pressemitteilungen der Sicherheitsbehörden sowie die Tagespresse verwiesen.