In NRW werden jährlich bis zu über 30.000 Menschen neu als vermisst gemeldet;

das sind über 80 Menschen am Tag!

 

Unser Anliegen ist die möglichst erfolgreiche Suche von vermissten Personen

oder Gewissheit zu geben.

 

 S a t z u n g s z w e c k

 

des als gemeinnützig anerkannten und im Vereinsregister zu Kleve (Amtsgericht Kleve - Nr.: VR 2229) mit Sitz in Goch (47574) eingetragenen Vereins:

Die Rettungshundestaffel Spurfinder NRW-West e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigten Zwecke“ [sic] der Abgabenordnung (AO).

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt vorrangig keine eigenwirtschaftlichen Ziele.

Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Vereinsziele verwendet werden.

Zweck des Vereines ist die Rettung von Menschenleben.

Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die am Gemeinwohl ausgerichtete gemeinnützige und nicht primär wirtschaftliche Aus- und Weiterbildung von Rettungshunden und Rettungshundeführern zwecks Einsatz von polizeibehördlich angeforderten Rettungshundeteams im Bereich Mantrailing (Aufspüren von Personen anhand ihres Individualgeruches).

Darüber hinaus ist Ziel des Vereins die am Gemeinwohl orientierte Herstellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zur ehrenamtlichen Durchführung von Rettungshundeeinsätzen durch Unterstützung anfordernder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie die Unterstützung anerkannter Hilfsorganisationen (HiOrgs) zum Auffinden von abgängigen (vermissten) Personen und somit die Rettung von Menschenleben, vornehmlich im nationalen, bei Bedarf auch im grenzüberschreitenden internationalen Gebiet innerhalb der Europäischen Union (EU).

Um das Mögliche zu erreichen,
muss man immer wieder
das Unmögliche versuchen.
(Hermann Hesse)